Der Energieausweis

Alles ist möglich mit einem aktuellen Energieausweis.

Die Energieberaterin - Energieausweis

Pflicht seit 2013 ...

Sie möchten vermieten oder verkaufen? Dann benötigen Sie dringend einen Energieausweis! Genaugenommen ist dieser Pflicht.

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen:

1. verbrauchsorientierter Energieausweis
2. bedarfsorientierter Energieausweis

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Für alle Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1.11.1977, die bisher nicht modernisiert wurden, ist der bedarfsorientierte Ausweis notwendig. Ebenso für alle Neubauten.

Alle anderen haben hier Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweis. Die genaue Datenaufnahme für die Berechnung Ihres Energieausweises kann nur vor Ort erfolgen.

Nehmen Sie jetzt einfach Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie umfassend und kompetent.

Sorgt oft für Überraschungen – der Energieausweis

Wie viel Strom der Kühlschrank oder wie viel Benzin das Motorrad verbrauchten wissen viele Bürger, wieviel Energie die eigene Wohnung oder das eigene Haus verbrauchen wissen die Wenigsten.

In der Bundesrepublik werden immer noch gut 30 % des gesamten Energieverbrauchs für das Beheizen der Wohnung/Häuser und zum Erwärmen des Wassers verbraucht. Mit dem Energieausweis wird Ihnen genau aufgezeigt, ob ihr Haus/Ihre Wohnung Energie verschleudert oder diese spart.

Der Energieausweis hilft Ihnen beim Kauf/Verkauf oder mieten/vermieten sich zu orientieren, welche Energiekosten mit dem Traumobjekt auf Sie zukommen. Er gibt die Möglichkeit Immobilien miteinander zu vergleichen. Zudem finden Sie im Energieausweis sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen aufgezeigt.

Bei Neuvermietung/-verkauf oder -verpachtung ist der Eigentümer verpflichtet, seinen Interessenten den Energieausweis auf Nachfrage vorzuzeigen.

Was steht im Energieausweis

Es gibt zwei verschiedene Arten des Energieausweises: Den verbrauchs- und den bedarfsorientierten Energieausweis. Dem Verbrauchsausweis liegen nur die Verbrauchswerte der mindestens drei vergangenen zusammenhängenden Jahre zugrunde. Diese hängen natürlich stark von dem/den Bewohner/n und deren Heizverhalten ab.

So macht es einen Unterschied, ob ein Pärchen, das den ganzen Tag Arbeiten ist in der Wohnung/dem Haus gewohnt hat oder eine Familie mit Kindern. Aus meiner Erfahrung heraus und auch von vielen anerkannten Stellen (dena) wird der bedarfsorientierte Energieausweis empfohlen. Das Haus wird dazu von mir von oben bis unten, von vorne bis hinten unter die Lupe genommen. Die Fenster werden zu jeder Himmelsrichtung hin genau aufgenommen und ausgemessen.

Es wird jede Schicht der Bauteile erfasst. Diese Bauteile sind die Fenster, Wände, Decken und das Dach, sowie Wandflächen oder Decken zu unbeheizten Räumen, Überstände Dazu muss Ihr Haus/Ihre Wohnung aber nicht „auseinander“ genommen werden.

Der Bauplan, Materialrechnungen und Vergleichstabellen, mit was zu welcher Zeit gebaut wurde werden herangezogen. Sollte die Immobilie schon einmal saniert worden sein, wird auch das mit aufgenommen und miteinbezogen. Unabhängig vom Nutzverhalten wird so der „echte“ Energiebedarf der Immobilie errechnet. Bei beiden Arten des Energieausweises wird der Verbrauch anhand einer Farbskala ähnlich wie bei Elektrogeräten, sichtbar gemacht.

Grün spart rot kostet Energie.

Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht

Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis, jedoch bei jeder Neuvermietung oder Neuverpachtung, sowie beim Verkauf der Immobilie ist ein Energieausweis Pflicht. Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1. Januar 2009 für alle jüngeren Wohngebäude.

Für Nichtwohngebäude gilt: Der Energieausweis ist seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung. Der Gebäudeeigentümer muss dieses Dokument – spätestens auf Nachfrage – dem potenziellen Interessenten vorlegen.

 

Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung

Seit 1. Juli 2008 müssen Eigentümer, die ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, einen gültigen Energieausweis vorlegen.

Der Ausweis muss den potenziellen Käufern oder Mietern unaufgefordert vorgelegt werden.

Es gibt zwei Arten von Ausweisen:

Bedarfsausweis:
basierend auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes.

Verbrauchsausweis:
basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner.


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Unterscheidung zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Verbrauchsausweis:
Kann bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten oder bei Gebäuden, die nach 1977 gebaut wurden, verwendet werden.

Bedarfsausweis:
Pflicht für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und nicht auf den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) saniert wurden.
Erforderlich bei Neubauten und größeren Sanierungen.


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Energieausweis bei Sanierungen

Bei einer umfassenden Sanierung oder wenn mehr als 10% der Gebäudehülle verändert werden, ist ebenfalls ein neuer Energieausweis erforderlich.


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Energieausweis für öffentliche Gebäude

Seit 1. Juli 2009 ist der Energieausweis auch für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche von über 250 Quadratmetern, in denen häufig Publikumsverkehr herrscht, Pflicht.

Der Energieausweis muss an einer gut sichtbaren Stelle aushängen.


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Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Seit Mai 2014 müssen Immobilienanzeigen Angaben aus dem Energieausweis enthalten, z.B. den Energiekennwert, die Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch), das Baujahr des Gebäudes und die Art des Energieträgers.

Kann ich den Energieausweis online bestellen?

Es gibt bereits die Möglichkeit online den Energieausweis zu „kaufen“ aber – dann müssen Sie selber über alles genauestens Bescheid wissen. Ich als Energieberaterin arbeite jeden Tag mit Eigentümern zusammen und erlebe die unterschiedlichsten Fälle.

Das ist sehr spannend und ich sammel dabei jede Menge Erfahrung, die ich in Ihr Projekt wieder einfließen lasse.

Deshalb empfehle ich immer die persönliche Zusammenarbeit, sobald es um Verträge geht.

Die Energieberaterin - Der Energieausweis-Abschluss

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Die Energieberaterin - Konstanze Bachmaier